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Unser Team ist in und um Brüggen und Nettetal für Sie aktiv. Unsere zahlreichen Montagetrupps gewährleisten eine schnelle und reibungslose Dienstleistung.

KOMPETENT

Als eingetragener Meisterbetrieb stehen wir für professionelle Arbeit, was wir seit über 75 Jahren unter Beweis stellen.

FAIR

Jeder Kunde ist individuell und sucht die für Ihn und sein Budget bestmögliche Lösung. Diese Lösung können wir Ihnen aufzeigen.

MARKENQUALITÄT

Unsere Partner im Bereich der Heizsysteme

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Fördermöglichkeiten

Wir haben Ihnen eine kleine Zusammenstellung grundlegender Fördermöglichkeiten zusammengestellt.
Für konkrete Informationen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Der Zuschuss gilt für private Wohneigentümer, die energetisch sanieren oder sanierten Wohnraum kaufen möchten und ist flexibel mit anderen Fördermitteln kombinierbar. Der Zuschuss umfasst bis zu 15% der Gesamtrechnung Ihres Heizungswechsels und kann bis zu 30.000 € pro Wohneinheit betragen.


Was wird gefördert?

Maßnahmenpakete, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen, sind förderfähig. Hierzu gehört der Austausch ineffizienter Heizungsanlagen durch eine effiziente Anlage in Verbindung mit einer optimierten Einstellung.

Einzelmaßnahmen, die keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, werden ebenfalls gefördert. Dazu gehört u. a. die Erneuerung und Optimierung der Heizungsanlage.


Wer wird gefördert?

– Privateigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten
– Privateigentümer einer Wohnung,
– Ersterwerber sanierter Ein- oder Zweifamilienhäuser
– Ersterwerber einer sanierten Wohnung
– Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen

Wann muss die Förderung beantragt werden?

Nach vorherig empfohlener Fachberatung und Einbezug aller weiteren möglichen Fördermaßnahmen muss der Antrag zur Bezuschussung vor Beginn der Sanierungsarbeiten oder dem Kauf eingereicht werden. Die Beantragung muss durch einen Energieberater erfolgen.


Was sind die Voraussetzungen?

Grundsätzlich werden alle Wohngebäude gefördert, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 eingereicht wurde.Die Beauftragung eines Sachverständigen, der das Sanierungskonzept erarbeitet und die Maßnahme begleitet ist Grundvoraussetzung für die Bezuschussung durch die KfW-Bank. Dieser Investitionszuschuss kann auch mit anderen Fördermaßnahmen der KfW kombiniert werden. Um keine Fördermaßnahme außer Acht zu lassen, sollten Sie sich von Fachleuten ausführlich beraten lassen. Außerdem muss der Monteur einen hydraulischen Abgleich des Heizsystems vornehmen.Hier geht’s zum Förderantrag.

Das Sanierungs-Darlehn bekommen Sie zu einem effektiven Jahreszins von 0,75% und kann von jedem in Anspruch genommen werden, der Wohnraum energetisch sanieren oder sanierten Wohnraum erwerben möchte. Der Kreditrahmen beträgt bis zu 100.00 Euro pro Wohneinheit bzw. bis zu 50.000 Euro bei Einzelmaßnehmen oder Maßnahmenpaketen.

Dank des Tilgungszuschusses muss je nach Höhe der Energieeffizienz weniger Geld zurückgezahlt werden. Dieser Tilgungszuschuss kann bis zu 27.500 € betragen.


Was wird gefördert?

Maßnahmenpakete, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen, sind förderfähig. Hierzu gehört der Austausch ineffizienter Heizungsanlagen durch eine effiziente Anlage in Verbindung mit einer optimierten Einstellung.

Einzelmaßnahmen, die keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, werden ebenfalls gefördert. Dazu gehört u. a. die Erneuerung und Optimierung der Heizungsanlage.


Wer wird gefördert?

– Wohneigentümer, die Ihre Immobilie energetisch sanieren möchten
– Ersterwerber von saniertem Wohnraum
– Contractoren, die im Auftrag Dritter energetische Sanierungen durchführen


Wann muss der Kredit beantragt werden?

Nach vorherig empfohlener Fachberatung und Einbezug aller weiteren möglichen Fördermaßnahmen muss der Antrag für den Kredit vor Beginn der Sanierungsarbeiten oder dem Kauf eingereicht werden. Die Beantragung muss durch einen Energieberater erfolgen.

Was sind die Voraussetzungen?

Grundsätzlich werden alle Wohngebäude gefördert, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 eingereicht wurde.

Die Beauftragung eines Sachverständigen, der das Sanierungskonzept erarbeitet und die Maßnahme begleitet ist Grundvoraussetzung für die Kreditierung durch die KfW-Bank. Dieser Kredit kann auch mit anderen Fördermaßnahmen der KfW kombiniert werden. Um keine Fördermaßnahme außer Acht zu lassen, sollten Sie sich von Fachleuten ausführlich beraten lassen.

Bei den unterschiedlichen Förderungen, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt, profitieren auch sanierungswillige Wohneigentümer von Zuschüssen, die eine Solarthermie-Anlage installieren wollen.

Was wird gefördert?

Bei der Errichtung von Solarkollektoren, die ausschließlich zur Warmwasseraufbereitung verwendet werden, erhalten Sie bereits ab einer Bruttokollektorfläche von 11m² eine Basisförderung von 50 €/m². In der Kombination von Warmwasseraufbereitung mit Heizwärme fördert das BAFA Ihre energetische Sanierungsmaßnahme mit 2.000 € (bei einer Bruttokollektorfläche bis 14m²) und ab einer Fläche ab 15m² mit 140 €/m².

Als Zusatzförderung kann hierbei der Kesseltauschbonus von 500 € für den Tausch Ihres Heizkessels gegen einen effizienten Brennwertkessel in Anspruch genommen werden.


Wer wird gefördert?

Privateigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, die eine energetische Sanierung und Heizungsmodernisierung planen.


Wann muss die Förderung beantragt werden?

Die Bezuschussung durch das BAFA können erst nach Beendigung der energetischen Sanierungsarbeiten beantragt werden.


Was sind die Voraussetzungen?

Zuschussberechtigt sind Sanierungsprojekte, die neben dem Heizungstausch auch die komplette Optimierung des Heizsystems (inkl. Rohrleitungen und Heizkörpern) vorsehen und ab dem 01. Januar 2016 in Betrieb genommen werden sollen.

Wir können allerdings noch vieles mehr!

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Danke für die tolle Zusammenarbeit

M. Lankeshofer

Die Firma Feikes ist nur zu empfehlen.

M. Matulla

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