Das Sanierungs-Darlehn bekommen Sie zu einem effektiven Jahreszins von 0,75% und kann von jedem in Anspruch genommen werden, der Wohnraum energetisch sanieren oder sanierten Wohnraum erwerben möchte. Der Kreditrahmen beträgt bis zu 100.00 Euro pro Wohneinheit bzw. bis zu 50.000 Euro bei Einzelmaßnehmen oder Maßnahmenpaketen.
Dank des Tilgungszuschusses muss je nach Höhe der Energieeffizienz weniger Geld zurückgezahlt werden. Dieser Tilgungszuschuss kann bis zu 27.500 € betragen.
Was wird gefördert?
Maßnahmenpakete, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen, sind förderfähig. Hierzu gehört der Austausch ineffizienter Heizungsanlagen durch eine effiziente Anlage in Verbindung mit einer optimierten Einstellung.
Einzelmaßnahmen, die keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, werden ebenfalls gefördert. Dazu gehört u. a. die Erneuerung und Optimierung der Heizungsanlage.
Wer wird gefördert?
– Wohneigentümer, die Ihre Immobilie energetisch sanieren möchten
– Ersterwerber von saniertem Wohnraum
– Contractoren, die im Auftrag Dritter energetische Sanierungen durchführen
Wann muss der Kredit beantragt werden?
Nach vorherig empfohlener Fachberatung und Einbezug aller weiteren möglichen Fördermaßnahmen muss der Antrag für den Kredit vor Beginn der Sanierungsarbeiten oder dem Kauf eingereicht werden. Die Beantragung muss durch einen Energieberater erfolgen.
Was sind die Voraussetzungen?
Grundsätzlich werden alle Wohngebäude gefördert, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 eingereicht wurde.
Die Beauftragung eines Sachverständigen, der das Sanierungskonzept erarbeitet und die Maßnahme begleitet ist Grundvoraussetzung für die Kreditierung durch die KfW-Bank. Dieser Kredit kann auch mit anderen Fördermaßnahmen der KfW kombiniert werden. Um keine Fördermaßnahme außer Acht zu lassen, sollten Sie sich von Fachleuten ausführlich beraten lassen.